Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der STOUGHTONs GmbH
Artur-Kutscher-Platz 1, 80802 München
Handelsregister: HRB 279437, Amtsgericht München
E-Mail: hello@nitro-avenue.com
Vertreten durch den Geschäftsführer Leo Pach-Hanssenheimb
1. Begriffsbestimmungen und Form
1.1 Unternehmer ist ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1.2 Textform meint insbesondere E-Mail. Schriftform meint die eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur, soweit nicht abweichend geregelt.
2. Geltungsbereich, Einbeziehung, Vorrang, Abwehrklausel
2.1 Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen der STOUGHTONs GmbH („Verkäufer") mit Unternehmern („Kunde"), insbesondere für die Lieferung von Getränken (u. a. Bag-in-Box) sowie die zeitweise Überlassung von Getränkeschankanlagen und Zubehör.
2.2 Diese AGB werden spätestens mit Abgabe der Bestellung einbezogen, indem sie dem Kunden übermittelt oder in zumutbarer Weise zugänglich gemacht werden. Mit Bestellung, Annahme der Lieferung/Leistung oder Inanspruchnahme von Leistungen erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB an.
2.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis solcher Bedingungen Lieferungen/Leistungen vorbehaltlos ausführt.
2.4 Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie in Textform bestätigt wurden.
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3.2 Verträge kommen durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Verkäufers oder durch Ausführung der Lieferung/Leistung zustande.
3.3 Eine Bestellung gilt spätestens mit Versandbestätigung oder Lieferung als angenommen.
3.4 Angaben des Verkäufers zu Produkten, Eigenschaften, Einsatzmöglichkeiten, Abbildungen und technischen Daten sind grundsätzlich unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert wurden.
4. Lieferung, Teillieferungen, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt, Export
4.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
4.2 Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart.
4.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind; jede Teillieferung kann gesondert berechnet werden.
4.4 Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Transporteur/Frachtführer auf den Kunden über.
4.5 Soweit der Export durch den Verkäufer durchgeführt wird, erfolgt die Zollabwicklung im Namen des Kunden, soweit nicht anders vereinbart. Der Kunde stellt die hierfür erforderlichen Informationen, Erklärungen und Unterlagen rechtzeitig bereit und trägt Nachteile aus unvollständigen oder verspäteten Mitwirkungen.
4.6 Eigentumsvorbehalt (einfach, erweitert und verlängert):
a) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher (auch künftig entstehender) Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
b) Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungsendbetrags (inkl. Umsatzsteuer) an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
c) Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware (z. B. Pfändung) wird der Kunde den Verkäufer unverzüglich in Textform informieren und Dritte auf den Eigentumsvorbehalt hinweisen.
d) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
e) Soweit die Wirksamkeit einzelner Regelungen dieses Eigentumsvorbehalts nach dem anwendbaren Recht am Standort der Ware eingeschränkt ist, gilt der Eigentumsvorbehalt in dem Umfang als vereinbart, der dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
5. Wareneingangskontrolle, Reklamationen, Beweissicherung
5.1 Der Kunde hat jede Lieferung unverzüglich nach Erhalt im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu untersuchen, insbesondere auf Vollständigkeit, Identität/Artikel, Menge sowie äußerlich erkennbare Schäden.
5.2 Transportschäden, Fehlmengen, Falschlieferungen sowie sonstige bei Wareneingang erkennbare Abweichungen sind innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt in Textform anzuzeigen.
5.3 Sonstige offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt, in Textform anzuzeigen.
5.4 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Entdeckung, in Textform anzuzeigen.
5.5 Vorrangregel für Bag-in-Box-Leckagen: Für Bag-in-Box und vergleichbare Verpackungen gilt ergänzend und vorrangig zu Ziffer 4.3: Undichtigkeiten/Leckagen sind spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt in Textform anzuzeigen. Anzeigen nach Ablauf dieser Frist werden nur berücksichtigt, wenn der Kunde nachweist, dass die Ursache der Undichtigkeit bereits bei Gefahrübergang vorlag und nicht auf Lagerung, Handhabung, innerbetrieblichen Transport, Anschluss/Zapfung oder sonstige Einwirkungen aus der Sphäre des Kunden zurückzuführen ist.
5.6 Unterbleibt eine fristgerechte Anzeige, gilt die Lieferung hinsichtlich der beanstandeten Punkte als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig; gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten, insbesondere nach § 377 HGB, bleiben unberührt.
5.7 Der Kunde hat Beanstandungen nachvollziehbar zu dokumentieren (insbesondere Fotos/Videos, Chargen-/Lot-Nummern, Lieferdatum) und Ware sowie Verpackung zur Beweissicherung aufzubewahren, bis die Klärung abgeschlossen ist.
6. Leihweise Überlassung von Maschinen, Zubehör, Aufstellort, Pflichten des Kunden
6.1 Geräte (z. B. Zapfanlagen) und Zubehör können dem Kunden leihweise überlassen werden. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Leihdauer 31 Tage; die Leihe wird auf Lieferschein und/oder Rechnung dokumentiert. Eine gesonderte Vertragsunterzeichnung ist nicht erforderlich.
6.2 Der Verkäufer stellt Maschinen betriebsbereit und in technisch einwandfreiem Zustand bereit.
6.3 Der Kunde sorgt auf eigene Kosten dafür, dass am Aufstellort die jeweils erforderlichen Versorgungsleitungen und Voraussetzungen vorhanden sind.
6.4 Aufstellort/Standortbindung: Es muss gewährleistet sein, dass die im Lieferschein/Vertrag angegebene Adresse zugleich der ausschließliche Standort der Maschine ist. Standortwechsel oder Änderungen wesentlicher Vertrags-/Stammdaten sind dem Verkäufer vorab in Textform anzuzeigen.
6.5 Der Kunde verpflichtet sich, die Geräte pfleglich zu behandeln, sachgerecht zu bedienen und gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer und Wasserschäden zu sichern sowie eine entsprechende Versicherung vorzuhalten.
6.6 Manipulationen, Plombenbrüche, Umbauten, das Öffnen von Gehäusen außerhalb der vorgesehenen Bedienhandlungen sowie die Nutzung entgegen Hersteller-/Verkäuferhinweisen sind untersagt.
6.7 Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist vom Verkäufer zu tragen; darüber hinausgehende Schäden, Beschädigungen oder Verlust der Geräte, Teile oder des Zubehörs gehen zu Lasten des Kunden, soweit nicht der Verkäufer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
6.8 Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers in Textform gestattet.
6.9 Bezugspflicht während der Leihstellung (sofern Leihgeräte zum Ausschank bereitgestellt werden): Während der Leihdauer bezieht der Kunde die mit den Geräten zusammenhängenden Ausschankgetränke ausschließlich beim Verkäufer, soweit nicht abweichend vereinbart.
6.10 Zutritt/Abholung: Der Kunde ermöglicht dem Verkäufer nach angemessener Vorankündigung während üblicher Geschäftszeiten den Zugang zum Aufstellort zur Prüfung, Wartung und Abholung, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse besteht (z. B. Rückgabe, Störung, Inventur).
7. Rückgabe von Leihgeräten, Fristen, Kosten, Nutzungsentschädigung
7.1 Spätestens mit Ablauf der Leihdauer oder bei sonstiger Vertragsbeendigung hat der Kunde die Geräte einschließlich Zubehör vollständig, gereinigt und in technisch einwandfreiem Zustand zur Abholung bereitzustellen.
7.2 Die Bereitstellung zur Abholung hat spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Leihende/Vertragsbeendigung zu erfolgen, sofern nicht abweichend vereinbart.
7.3 Wird die Frist nicht eingehalten oder sind Geräte/Zubehör unvollständig, beschädigt oder nicht ordnungsgemäß gereinigt, ist der Verkäufer berechtigt, hierdurch entstehende Kosten (einschließlich Ersatz fehlender Teile/Zubehör, Reinigung, Reparatur, erneute Anfahrt/Abholung, Lagerung) dem Kunden in Rechnung zu stellen.
7.4 Erfolgt die Rückgabe/Bereitstellung nicht fristgerecht, ist der Verkäufer berechtigt, ab dem 8. Kalendertag nach Leihende/Vertragsbeendigung eine pauschale Nutzungsentschädigung in Höhe von 15,00 EUR netto pro Kalendertag zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
8. Preise, Preisanpassung, Zahlung, Verzug
8.1 Es gelten die vereinbarten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
8.2 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.3 Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
8.4 Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahngebühren berechnen.
8.5 Preisanpassungen bei laufenden Belieferungen: Soweit eine fortlaufende Belieferung vereinbart ist, kann der Verkäufer die Preise an geänderte Einkaufs-, Rohstoff-, Verpackungs-, Energie-, Transport- oder Lohnkosten anpassen. Preisänderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt und gelten frühestens ab dem auf die Mitteilung folgenden Lieferzeitraum; soweit vereinbart, können Preise jeweils für 3 Monate festgeschrieben werden.
9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
9.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
9.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt und unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
10. Annahmeverzug
10.1 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt Mitwirkungshandlungen oder verzögert sich die Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lager-, Stand-, Rücktransport-, erneute Zustellkosten) zu verlangen.
10.2 In diesen Fällen gilt die Ware als geliefert; die Gefahr geht spätestens mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
11. Höhere Gewalt und Lieferhindernisse
11.1 Ereignisse höherer Gewalt und sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände (z. B. Betriebsstörungen, Rohstoff-/Verpackungsmangel, Transportstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Energieausfälle) berechtigen den Verkäufer, die Lieferung/Leistung für die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
11.2 Dauert die Behinderung länger als 8 Wochen, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind insoweit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12. Einstellungen/Service an Leihgeräten
12.1 Unterstützung bei Einstellungen/Bedienung erfolgt nach Wahl des Verkäufers telefonisch/remote unentgeltlich oder vor Ort gegen Erstattung der Selbstkosten, sofern nicht anders vereinbart.
13. Rückgabe und Rücktritt bei Ware
13.1 Eine Rückgabe einwandfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.
13.2 Kulanzrücknahmen bedürfen einer individuellen Vereinbarung in Textform. Rücksendekosten, Wiedereinlagerungsgebühren oder Preisabschläge können geltend gemacht werden.
13.3 Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur bei wesentlicher Pflichtverletzung durch den Verkäufer oder im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften möglich.
14. Mängelhaftung
14.1 Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge leistet der Verkäufer nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
14.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Verkäufer unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
14.3 Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder zwingende gesetzliche Haftungstatbestände entgegenstehen.
15. Verjährung
15.1 Ansprüche des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der Ware, sofern gesetzlich zulässig.
15.2 Die Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, bei Ansprüchen aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
16. Haftung
16.1 Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
16.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
16.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
16.4 Soweit der Verkäufer eine Garantie ausdrücklich übernommen hat, richtet sich die Haftung nach der Garantieerklärung.
17. Fristlose Kündigung bei Leihstellung/Bezugspflicht
17.1 Der Verkäufer ist berechtigt, Verträge über Leihstellung und/oder Bezugspflicht aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere wenn
a) der Kunde fremde Produkte auf den gestellten Geräten zubereitet bzw. ausschenkt, entgegen einer vereinbarten Bezugspflicht, oder
b) der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht einhält.
18. Rechtsnachfolge
18.1 Alle Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung gehen auf die jeweiligen Rechtsnachfolger der Vertragsparteien über.
19. Gerichtsstand und anwendbares Recht
19.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
19.2 Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
20. Salvatorische Klausel
20.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
20.2 Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
Stand: Januar 2026
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